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Frau vor Amtsgebäude
Immobilienverrentung Nießbrauch

Die Immobilie bei Scheidung
Alle Möglichkeiten auf einem Blick

Immobilie bei Scheidung: Alle Möglichkeiten auf einem Blick

Gemeinsamer Verkauf oder Vermietung

Wenn eine Immobilie beiden Ehepartnern gehört, ist ein Verkauf nur mit beider Zustimmung möglich. Bei einem Verkauf sollten steuerliche Fragen im Vorfeld geklärt werden. Alternativ kann die Immobilie vermietet werden, doch die gemeinsame Vermietung durch getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner sollte gut überlegt sein.

Teilung der Immobilie

Eine eher ungewöhnliche Möglichkeit ist weiter zusammen in der Immobilie zu leben. Falls der Grundriss die Möglichkeit bietet zwei getrennte Wohneinheiten zu schaffen, sollte das entsprechend in einer Teilung und im Grundbuch fixiert werden.

Versteigerung bzw. Teilversteigerung

Bei Uneinigkeit geschiedener Miteigentümer bleibt die Option der Versteigerung bzw. Teilungsversteigerung der Immobilie. Jeder kann beim Amtsgericht einen Antrag stellen. Doch Teilungsversteigerungen sind risikoreich, da Immobilien oft weit unter Wert verkauft werden. Rechtlich sind Hürden zu nehmen, wie das erste Trennungsjahr und rechtliche Einwände, die den Prozess verzögern können.

Übertragung auf einen der Ehegatten

Bei einer Scheidung kann ein Ehepartner in der Immobilie bleiben, wenn der andere Ehepartner seinen Miteigentumsanteil verkauft. Voraussetzung ist, dass der verbleibende Ehepartner finanziell dazu in der Lage ist. Bei einer verbleibenden Restschuld muss der übernehmende Partner die Finanzierung übernehmen und zusätzlich den auszuzahlenden Anteil stemmen. Sollte die Finanzierungsrate ca. 40% des Einkommens übersteigen, ist mit einer Ablehnung der Bank zu rechnen.

Immobilienliquidität

Falls eine Übertragung auf einen Ehegatten, sprich die Auszahlung des Miteigentumsanteils angedacht ist, aber die finanziellen Möglichkeiten nicht erlauben, zusätzlich zur Restschuld die Auszahlung zu stemmen, bietet die Immobilienliquidität zahlreiche Möglichkeiten. Dabei wird das Barvermögen der Immobilie in liquide Mittel umgewandelt, um einen Partner auszuzahlen und die Restschuld zu begleichen. Diese Lösung ermöglicht es, einem Partner den finanziellen Ausgleich zu schaffen, während der andere Partner weiterhin in der Immobilie verbleibt.

HEIMVERMÖGEN: Wir sind kein klassischer Makler.

Als zertifizierte Experten im Bereich der Immobilienliquidität, Bewertung und Verkauf unterstützen wir Sie bei folgenden Themen:

Gemeinsamer Verkauf und Teilung des Verkaufserlös.

Unsere zertifizierten Wertermittler (TRA | TÜV Rheinland) ermitteln den Wert Ihrer Immobilie und erstellen ein Kurzgutachten. Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.

Immobilienliquidität.

Partner auszahlen und wohnen bleiben.

Eine Scheidung ist für beide Seiten eine schwierige Situation. Falls einer der Partner wohnen bleiben möchte und der andere einen Ausgleich fordert, bietet die Immobilienliquidität individuelle Lösungen, bei der ein Partner wohnen bleibt und der andere die Auszahlung erhält.

Schuldentilgung. Restschulden begleichen

Mit den frei gewordenen Barmitteln können Sie die Finanzierung Ihrer Immobilie oder andere Kredite tilgen.

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Unserer Service für Sie: 

Unverbindliches Erstgespräch oder kostenfreies Infopaket

Beratung

Lassen Sie sich von einem unserer Experten kostenfrei & unverbindlich beraten.

Telefonisches Erstgespräch

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Infopaket Immobilienliquidität

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Sie erhalten mit unserem Infopaket einen ersten Überblick über die Möglichkeiten.

Wohnrecht Nießbrauch Rückmietkauf München

Kostenfreies Infopaket anfordern

Die Immobilienliquidität bietet vielfältige individuelle Möglichkeiten.

Fragen und Antworten

Die Möglichkeit gleichzeitig über das Immobilienvermögen zu verfügen und wohnen zu bleiben wird als Immobilienliquidität bezeichnet. Als Eigentümer verkaufen Sie Ihre Immobilie an einen Investor und erhalten die Auszahlung des Immobilienwerts. Gleichzeitig wird Ihnen das Recht eingeräumt, die Immobilie weiter nutzen zu können. Das freie Immobilienvermögen kann für die Ausgleichszahlung bei Trennung genutzt werden, ganz ohne Rechtsstreit.

Wie funktioniert das ?

Welche Modelle gibt es ?

Wie sicher sind die Möglichkeiten ?

Rückmietverkauf

Bei dem Rückmietverkauf verkauft der Eigentümer seine Immobilie, behält aber das Recht, als Mieter weiterhin in der Immobilie zu wohnen. Diese Vereinbarung wird notariell - unter Ausschluss der Eigenbedarfskündigung - festgehalten.

Alle Rechte und Pflichten werden in notariell definiert. Das Wohn- und Nießbrauchrecht wird zusätzlich im Grundbuch eingetragen.  

Wohnrecht

Der Gesetzgeber regelt im Bürgerlichen Gesetzbuch das Wohnungsrecht (ugs. Wohnrecht). Es ermöglicht dem Begünstigten, die Immobilie als seinen Wohnsitz zu nutzen. Darüber hinaus ist die Aufnahme von Familienangehörigen und Pflegekräften gestattet.

Nießbrauch

Das Nießbrauchrecht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Begünstigte hat das Recht, die Immobilie zu bewohnen und Mieteinnahmen zu generieren

Wieviel muss ich bezahlen ?

Wie lange kann ich wohnen bleiben ?

Geht das auch, wenn ich eine schlechte Bonität/ Schufa habe ?

Die Miete bzw. das Entgelt orientiert sich an der ortsüblichen Miete, unter Berücksichtigung einer Kapitalverzinsung.

Es sind zeitlich unbegrenzte, aber auch befristete Vereinbarungen möglich. Unabhängig davon, können Sie jederzeit kündigen, aber nicht selbst gekündigt werden.

Sie können unabhängig von Ihrer Bonität von Ihrem Immobilienvermögen profitieren.

Wer sind die Käufer ?

Oftmals handelt es sich um private Investoren, die eine Verbindung zur Region der zu verkaufenden Immobilie haben. Institutionelle Unternehmen und Stiftungen sind ebenfalls eine Option. Insbesondere bei Unternehmen kann dies den Vorteil einer schnellen und diskreten Abwicklung bieten.

Das dürfen Sie von uns erwarten

Kein Interessenkonflikt.

Wir kaufen nicht selbst.

Entgegen vieler anderer Anbieter tritt HEIMVERMÖGEN nicht als Käufer auf. So stellen wir sicher, dass Ihre Interessen im Vordergrund stehen. Anbieter die beraten und gleichzeitig ankaufen, handeln oft in eigenem Interesse. Wir sind und bleiben seriöse Vermittler.

Sicher & Sorglos

Alle Rechte und Pflichten werden durch den Notar klargestellt und entsprechend abgesichert. Wir sorgen für einen reibungslosen und sicheren Ablauf, sodass Sie entspannt und sicher in die Zukunft blicken können.

Klare Rahmenbedingungen & Transparenz

Wir mögen keine Überraschungen. Aus diesem Grund schaffen wir von Anfang an klare Bedingungen und erklären die Zusammenhänge deutlich und verständlich.

Netzwerk & Expertise

Wir sind Experten im Bereich der Immobilienliquidität und -verrentung. Unsere Erfahrung und die Expertise in diesem speziellen Bereich sind wertvolle Ressourcen, um Sie bei Ihren finanziellen Entscheidungen zu unterstützen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Durch unser Netzwerk finden wir den richtigen Partner für Sie.

Das sagen unsere Kunden

Alex, Berg

Ich durfte hier ein super Rund um Sorglos Paket erfahren. Ich wurde sehr zuvorkommend, freundlich und individuell beraten. Kann es nur jedem mit besten Gewissen weiter empfehlen.

Markus R.

Top Beratung. Hier wurde komplett auf meine Wünsche und Bedürfnisse mit der nötigen Sorgfalt eingegangen. Nur zu empfehlen!!!

Tamara, Kumpf

Sehr freundlich und aufmerksam. Ich wurde gut beraten und auf meine persönlichen Wünsche wurde best möglich eingegangen! Vielen Dank!

Immobilienrente München
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