In Deutschland werden jedes Jahr rund 400 Milliarden Euro vererbt, wobei fast die Hälfte dieser Beträge in Form von Immobilien weitergegeben wird. Ab dem Jahr 2023 werden hierfür höhere Steuern fällig. Es ist jedoch noch ungewiss, ob und in welchem Umfang die Freibeträge angehoben werden.
Was ändert sich 2023 für Erben von Immobilien ?
Die meisten Erben sind von den neuen Regelungen nicht betroffen, da ihre Erbschaften unter dem Freibetrag von 400.000 € pro Kind und Elternteil liegen. Die Änderungen, welche am 02.12.2022 vom Bundestag beschlossen wurden, gelten nur für Immobilienerbschaften. Der Wert der Immobilien wird zukünftig anders erfasst. Dies könnte zu einer höheren Steuerlast führen, da der steuerpflichtige Wert um etwa 20 bis 30 Prozent steigen könnte.
Welche Freibeträge gelten für die Erbschaftssteuer für Immobilien ?
Folgende Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer:
Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten.
Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro.
Enkelkinder können bis zu 200.000 Euro steuerfrei erben, bei verstorbenen Eltern sind es 400.000 Euro.
Geschwister und unverheiratete Paare haben lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Die aktuellen Freibeträge wurden im Jahr 2009 festgelegt und galten damals als großzügig. Allerdings werden sie angesichts hoher Immobilienpreise immer häufiger überschritten, was das steuerfreie Vererben von Immobilien erschwert. Diese Regelung gilt sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen. Ein Vorteil von Schenkungen ist, dass die Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.
Was passiert wenn der Steuerfreibetrag bei Immobilien überschritten wird ?
Im Falle einer Überschreitung des Freibetrags bei der Erbschaftssteuer stehen Immobilienerben vor der Herausforderung, den fälligen Betrag zu bezahlen. Insbesondere bei hoch bewerteten Immobilien kann die Steuerlast so hoch ausfallen, dass es Schwierigkeiten gibt, den Betrag aus eigenen Mitteln aufzubringen. In manchen Fällen besteht sogar die Gefahr, dass die geerbte Immobilie verkauft werden muss, um die Steuer zu begleichen.
Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu umgehen oder zumindest zu reduzieren. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass dieses Problem besteht und hat daher bestimmte Begünstigungen für die Übertragung des Familienheims auf Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder bei der Erbschaftssteuer eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen und Beschränkungen kann die Immobilie in diesen Fällen unabhängig vom tatsächlichen Wert des Hauses oder der Wohnung steuerfrei vererbt werden.
Haltefrist 10 Jahre
Es besteht eine Haltefrist von mindestens 10 Jahren für die geerbte Immobilie.Wenn Sie die Immobilie vor Ablauf dieser Frist verkaufen oder ausziehen, wird rückwirkend die volle Erbschaftssteuer fällig, wobei auch die Freibeträge berücksichtigt werden. Ausnahmen sind beispielsweise zwingende Gründe wie die Pflegebedürftigkeit.
Selbstnutzer bzw. Nutzung als Familienheim
Damit eine Immobilie als Familienheim anerkannt wird und somit die Steuerfreiheit gewährt wird, muss sie den Mittelpunkt des familiären Lebens darstellen. Wenn Sie die Immobilie lediglich als Zweit- oder Ferienwohnsitz nutzen, wird sie nicht als Familienheim anerkannt.
Damit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden, empfiehlt sich eine steuerliche Beratung.
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Wie kann ich die Erbschaftssteuer bezahlen und weiter wohnen bleiben ?
Um die Erbschaftssteuer zu bezahlen, stehen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Bei Mehrfamilienhäusern kann der Verkauf einzelner Wohnungen erwogen werden, um mit dem Erlös die Steuerschuld zu begleichen. Alternativ dazu besteht die Option eines Teilverkaufs der geerbten Immobilie, wenngleich dies oft mit höheren Kosten verbunden ist. Beim Teilverkauf kann bis zu 50% der Immobilie verkauft werden, wodurch der Erbe eine sofortige Auszahlung erhält. Allerdings fallen monatliche Entgelte in Höhe von etwa 5,5% für den verkauften Anteil an, was sich negativ auf die finanzielle Situation des Erben auswirken kann.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie zu liquidieren und zu verrenten. Dabei verkauft der Erbe die Immobilie und erhält im Gegenzug ein Wohn- oder Nießbrauchrecht sowie einen zusätzlichen Verkaufserlös. Dadurch kann die Immobilie weiterhin genutzt werden. Je nach individueller Vereinbarung kann der Erbe trotz Nutzung und Auszahlung von den Kosten für eventuelle Sanierungen befreit sein. Diese Option bietet eine gewisse finanzielle Entlastung und Flexibilität für den Erben.
Immobilie geerbt: Mit diesen Möglichkeiten können Sie finanziell profitieren.
Die Immobilienliquidität und Verrentung bietet individuelle Möglichkeiten, um finanzielle Freiräume zu schaffen, insbesondere bei der Bezahlung der Erbschaftssteuer. Die Firma Heimvermögen hat sich auf diesem Gebiet spezialisiert und bietet im Gegensatz zu den meisten Verrentungsanbietern maßgeschneiderte Lösungen an. In einem kostenfreien Gespräch werden die persönlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen ausführlich besprochen, um individuelle Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
So erhalten Erben die Chance, ihre Immobilie optimal zu nutzen und gleichzeitig von einer individuellen finanziellen Entlastung zu profitieren.
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