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Leibrente und Sofortrente. Was sind die Unterschiede ?

Aktualisiert: 14. MĂ€rz 2024

EigentĂŒmer die Ihre Immobilie verrenten möchten, stehen vor der Entscheidung den Auszahlungsbetrag in einem Betrag oder in monatlichen Zahlungen zu erhalten. Doch bietet die letztere Variante verschiedene Möglichkeiten in Form einer Leibrente, Sofortrente oder Rate. In unserem Beitrag zeigen wir die Unterschiede auf.


Leibrente und Sofort Rente

EigentĂŒmer die sich mit der LiquiditĂ€t aus Ihrer Immobilie bzw. der Verrentung beschĂ€ftigen und eine monatliche Zahlung fokussieren, hören in diesem Zusammenhang verschiedene Begrifflichkeiten. Sehen wir uns diese mal im einzelnen an.


Die Leibrente

Die Leibrente ist eine klassische Form der Verrentung, bei der eine monatliche Zahlung erfolgt. Sie wird im BĂŒrgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 759 definiert. Es handelt sich um ein DauerschuldverhĂ€ltnis, bei dem sich der KĂ€ufer verpflichtet, dem EmpfĂ€nger eine lebenslange Zahlung fĂŒr eine Sache zu leisten, in diesem Fall die Immobilie. Die Leibrente wird in Verbindung mit einem Wohn- oder Nießbrauchrecht schriftlich notariell vereinbart und im Grundbuch festgehalten. Durch eine Eintragung wird dem VerkĂ€ufer volle Sicherheit gewĂ€hrleistet. Dennoch besteht ein Restrisiko fĂŒr den EmpfĂ€nger, die Zahlungen nicht mehr zu erhalten, falls der Schuldner zahlungsunfĂ€hig wird. Um dieses Risiko zu mindern, wird eine Reallast im Grundbuch eingetragen. Dadurch haftet der Schuldner nicht nur mit der Immobilie, sondern auch mit seinem Privatvermögen, Falls er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es wird daher empfohlen, die BonitĂ€t des Schuldners vorher zu prĂŒfen.

Zusammenfassend lĂ€sst sich festhalten, dass die Leibrente aufgrund der Grundbucheintragung eine hohe rechtliche Sicherheit bietet. Der Schuldner muss ĂŒber einen langen Zeitraum seinen Verpflichtungen nachkommen, was jedoch aufgrund einer möglichen Insolvenz ein Risiko fĂŒr den EmpfĂ€nger darstellt.




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Die Sofortrente

Die Sofortrente ist eine weitere Form der Verrentung, bei der eine fortlaufende monatliche Zahlung erfolgt. Diese kann entweder lebenslang oder fĂŒr einen bestimmten Zeitraum erfolgen. Im Gegensatz zur Leibrente wird die Immobilie nicht gegen eine monatliche Rente verkauft. Stattdessen erhĂ€lt der VerkĂ€ufer im ersten Schritt den gesamten Verkaufserlös der Immobilie. Im zweiten Schritt wird dieser Betrag ganz teilweise oder, je nach Wunsch des VerkĂ€ufers, in die Sofortrente eingezahlt. In den meisten FĂ€llen sind große Gesellschaften wie Versicherungen die Anbieter solcher Sofortrenten.


Technisch gesehen erfolgt der Verkauf der Immobilie im ersten Schritt gegen eine Einmalzahlung und unter Eintragung eines Wohn- oder Nießbrauchrechts. Nach Erhalt der Zahlung und Eintragung im Grundbuch wird der volle oder gewĂŒnschte Anteil aus dem Verkaufserlös in die Sofortrente eingezahlt. Dieser Vorgang hat den Vorteil gegenĂŒber einem Leibrente, dass der VerkĂ€ufer bereits den vollen Kaufpreis erhalten hat und nicht mehr von der monatlichen Zahlung abhĂ€ngig ist.


Die Wahl des richtigen Partners, in diesem Fall einer renommierten Gesellschaft, bietet eine höhere Sicherheit und BonitĂ€t im Vergleich zu einer Privatperson, wie es oft bei der Leibrente der Fall ist. DarĂŒber hinaus bieten die meisten Anbieter von Sofortrenten die Möglichkeit, grĂ¶ĂŸere BetrĂ€ge wieder auszahlen zu lassen, was dem EmpfĂ€nger eine spĂŒrbar höhere FlexibilitĂ€t bietet. Eine solche Auszahlung fĂŒhrt jedoch zu einer Minderung der monatlichen Miete.


Des Weiteren können Hinterbliebenen fĂŒr einen bestimmten Zeitraum abgesichert werden, da im Fall des Ablebens die Restsumme an eine zuvor festgelegte Person ausgezahlt wird. Die Gesellschaft verspricht eine Überschussbeteiligung in Form einer Rendite. Dadurch wird die Rente im besten Fall jedes Jahr erhöht, was einen gewissen Inflationsausgleich bietet. Die ÜberschĂŒsse unterliegen der Einkommenssteuer. Der zu versteuernde Anteil variiert je nach Alter der berechtigten Person.




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Die monatliche Rate


Bei dem Verkauf bzw. der Verrentung der eigenen Immobilie können EigentĂŒmer anstatt einer Einmalzahlung des Verkaufserlöses auch eine monatliche Rate, vereinbaren. Ebenso ist eine Splittung des Kaufpreises in eine Teilzahlung und Restzahlung in Form von Raten möglich. Diese Vereinbarung wird gesetzlich als Stundung bezeichnet. Die zwischen beiden Parteien getroffene Vereinbarung wird mit dem Wohn- bzw. Nießbrauchrecht notariell festgehalten und eine zusĂ€tzliche Reallast im Grundbuch eingetragen. Der zu finanzierende Anteil wird verzinst und in einem vorher vereinbarten Turnus an den VerkĂ€ufer gezahlt. Entgegen einer Leibrente oder Sofort Rente wird keine Zahlung auf Lebenszeit vereinbart, sondern lediglich der Restzahlung bezahlt. FĂŒr VerkĂ€ufer die eine Sicherheit auf Lebenszeit wĂŒnschen, ist dieses Modell weniger interessant. Außerdem bietet es, wie die Leibrente auch, nicht die FlexibilitĂ€t einer Sofort Rente in Form von individuellen höheren Auszahlungen.














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